Ratgeber Kfz-Gutachten
Ihr Recht nach dem Unfall: Kosten, Ablauf, Wertminderung und Totalschaden verständlich erklärt.
Kosten und Zahlung
- Was bedeutet Abtretung der Gutachterkosten?
Bei Abtretung übertragen Sie den Kostenerstattungsanspruch an den Gutachter. Er rechnet direkt mit der Versicherung ab. Sie zahlen nichts.
- Darf die Versicherung die Gutachterkosten kürzen?
Kürzung ist zulässig bei erkennbar überhöhten Kosten. Maßgeblich sind marktübliche Preise. Bei Abtretung klärt der Gutachter die Kürzung zunächst selbst.
- Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall?
Bei unverschuldetem Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten. Bei Teilschuld anteilig, bei Bagatellschäden möglicherweise gar nicht.
Gutachterwahl und Versicherung
- Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?
Sie dürfen bei Haftpflichtschäden Ihren Gutachter frei wählen. Die Versicherung kann Ihnen keinen bestimmten Sachverständigen vorschreiben.
- Wer bestimmt den Gutachter bei einem Kaskoschaden?
Bei Kaskoschäden prüft Ihr eigener Versicherer den Schaden. Bei Streit über die Höhe gibt es ein Sachverständigenverfahren.
Bagatellschäden
Wertminderung
Nutzungsausfall
Totalschaden und Abrechnung
- Darf ich nach einem Unfall fiktiv abrechnen?
Fiktive Abrechnung bedeutet Erstattung ohne Reparatur. Sie erhalten die Kosten netto, also ohne Mehrwertsteuer.
- Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?
Totalschaden liegt meist vor, wenn die Reparatur mehr kostet als ein gleichwertiges Fahrzeug. Bis 130 Prozent kann eine echte Reparatur erstattet werden.
Ablauf und Unterlagen
- Wie läuft ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall ab?
Ablauf: Beauftragung, Besichtigung, Dokumentation, Gutachtenerstellung. Dauer 2-5 Werktage. Das Gutachten enthält alle erstattungsfähigen Positionen.
- Was muss ich direkt nach einem Unfall tun?
Unfallstelle sichern, Verletzte versorgen, Polizei rufen bei Bedarf, Daten aufnehmen, fotografieren, Versicherung melden, Gutachter beauftragen.