Wie läuft ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall ab?

Nach einem Unfall beauftragen Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl. Dieser besichtigt das Fahrzeug, dokumentiert die Schäden, ermittelt die Reparaturkosten und erstellt das Gutachten. Die Dauer beträgt in der Regel zwei bis fünf Werktage. Das Gutachten enthält die Schadenshöhe, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und weitere Positionen. Sie reichen es bei der Versicherung ein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie beauftragen einen Sachverständigen Ihrer Wahl.
  • Der Gutachter besichtigt das Fahrzeug, dokumentiert Schäden und erstellt das Gutachten.
  • Die Dauer beträgt in der Regel zwei bis fünf Werktage.

Schritt 1: Beauftragung des Sachverständigen

Nach einem unverschuldeten Unfall beauftragen Sie einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl. Sie dürfen den Gutachter frei wählen. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen keinen bestimmten Sachverständigen vorschreiben.

Der BGH hat dies in seinem Urteil vom 23.01.2007 (Az. VI ZR 67/06) ausdrücklich bestätigt. Das Recht auf freie Gutachterwahl ist ein wichtiger Bestandteil des Schadensersatzanspruchs nach § 249 BGB.

Sie können telefonisch oder online Kontakt aufnehmen. Viele Sachverständige bieten einen Vor-Ort-Termin an, bei dem das Fahrzeug dort besichtigt wird, wo es steht.

Schritt 2: Besichtigung des Fahrzeugs

Der Sachverständige besichtigt das Fahrzeug und dokumentiert die Schäden. Dabei prüft er:

  • Sichtbare Unfallschäden an Karosserie, Lack und Anbauteilen
  • Beschädigungen am Fahrwerk, Motor und weiteren Komponenten
  • Verdeckte Schäden durch Demontage betroffener Teile
  • Vorschäden, die nicht zum aktuellen Unfall gehören

Die Besichtigung dauert in der Regel 30 bis 90 Minuten, je nach Schadensumfang.

Schritt 3: Ermittlung der Schadenshöhe

Der Sachverständige ermittelt folgende Positionen:

Reparaturkosten: Kosten für die fachgerechte Wiederherstellung nach ortsüblichen Preisen.

Wiederbeschaffungswert: Wert eines gleichwertigen Fahrzeugs auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt.

Restwert: Wert des beschädigten Fahrzeugs bei Totalschaden.

Wertminderung: Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur.

Nutzungsausfall: Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug.

Kostenpauschale: Für Telefonate, Porto und Aufwand.

Schritt 4: Erstellung des Gutachtens

Das Gutachten enthält eine detaillierte Dokumentation:

  • Fahrzeugdaten (Hersteller, Modell, Fahrzeugidentifikationsnummer)
  • Zustand vor dem Unfall (Kilometerstand, Ausstattung, Vorschäden)
  • Unfallschäden mit Fotos und Beschreibung
  • Reparaturkalkulation nach Herstellervorgaben
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert
  • Wertminderung
  • Zusammenfassung der erstattungsfähigen Positionen

Das Gutachten wird in der Regel zwei bis fünf Werktage nach der Besichtigung fertiggestellt.

Schritt 5: Übergabe und Weiterleitung

Sie erhalten das Gutachten vom Sachverständigen. In der Regel wird es Ihnen per E-Mail oder Post zugeschickt.

Sie leiten das Gutachten an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung weiter. Viele Sachverständige bieten an, das Gutachten direkt an die Versicherung zu schicken.

Die Versicherung prüft das Gutachten und reguliert den Schaden. In den meisten Fällen akzeptiert die Versicherung das Gutachten oder verhandelt über einzelne Positionen.

Was das Gutachten kostet

Die Gutachterkosten richten sich nach dem Fahrzeugwert und werden nach Honorartabellen berechnet. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten.

Die Kosten sind Teil des Schadensersatzes nach § 249 BGB. Sie müssen sie nicht vorstrecken. Der Sachverständige rechnet in der Regel direkt mit der Versicherung ab.

Was das für Sie bedeutet

Nach einem unverschuldeten Unfall:

  • Beauftragen Sie zeitnah einen Sachverständigen Ihrer Wahl.
  • Der Gutachter kommt zu Ihnen oder Sie bringen das Fahrzeug zu ihm.
  • Die Besichtigung dauert 30 bis 90 Minuten.
  • Das Gutachten ist nach zwei bis fünf Werktagen fertig.

Das Gutachten enthält:

  • Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert
  • Wertminderung und Nutzungsausfall
  • Kostenpauschale

Sie leiten es weiter:

  • An die gegnerische Versicherung zur Schadensregulierung
  • Die Versicherung zahlt die Gutachterkosten

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Kfz-Gutachten?

In der Regel zwei bis fünf Werktage. Bei komplexen Schäden kann es länger dauern.

Muss ich das Fahrzeug zum Gutachter bringen?

Das hängt vom Sachverständigen ab. Viele bieten einen Vor-Ort-Termin an, bei dem das Fahrzeug besichtigt wird, wo es steht.

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Das hängt vom Fahrzeugwert ab. Die Kosten werden nach Honorartabellen berechnet und von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Brauche ich das Gutachten vor der Reparatur?

Ja, das Gutachten sollte vor der Reparatur erstellt werden. Sonst können Schäden nicht mehr dokumentiert werden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. BGH VI ZR 67/06 (Freie Gutachterwahl)
  2. § 249 BGB (Schadensersatz)
  3. § 287 ZPO (Schätzung)

Aktualisiert am

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