Darf die Versicherung die Gutachterkosten kürzen?

Ja, die Versicherung darf die Gutachterkosten kürzen, wenn diese erkennbar überhöht sind. Maßgeblich sind marktübliche Preise. Sie müssen als Geschädigter keine überhöhten Kosten hinnehmen. Prüfen Sie die Kürzung und lassen Sie sich bei begründeten Zweifeln von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten. Bei Abtretung muss der Gutachter die Kürzung tragen oder klagen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Versicherung darf die Kosten kürzen, wenn sie erkennbar überhöht sind.
  • Maßgeblich sind marktübliche Preise nach Honorartabellen.
  • Bei Abtretung muss der Gutachter die Kürzung selbst tragen oder klagen.

Wann darf die Versicherung kürzen?

Die Versicherung darf die Gutachterkosten kürzen, wenn diese erkennbar überhöht sind. Nach § 249 BGB müssen die Kosten zur Schadensbeseitigung erforderlich und angemessen sein.

Maßgeblich sind marktübliche Preise. Die Versicherung vergleicht die Gutachterkosten mit Honorartabellen und anderen Gutachtern in der Region. Liegen die Kosten deutlich über dem Marktüblichen, kann die Versicherung kürzen.

Sachverständigenrisiko nach BGH-Rechtsprechung

Der BGH hat in seinem Urteil vom 12.03.2024 (Az. VI ZR 280/22) entschieden, dass die Grundsätze zum Werkstattrisiko auch für Sachverständigenkosten gelten.

Das bedeutet: Wenn Sie als Geschädigter einen erkennbar überteuerten Gutachter beauftragen, tragen Sie das Risiko. Die Versicherung muss nur marktübliche Preise erstatten.

Haben Sie die Kosten an den Gutachter abgetreten, trägt dieser das Risiko. Er kann sich nicht auf das Sachverständigenrisiko berufen, wenn er überhöhte Kosten verlangt.

Wie hoch sind marktübliche Gutachterkosten?

Die Gutachterkosten richten sich nach dem Fahrzeugwert. Gängige Honorartabellen sind:

  • BVSK-Honorarempfehlung
  • IHK-Richtlinien für Sachverständigenhonorare
  • Regionale Honorartabellen

Beispiel:

Fahrzeugwert Marktübliche Kosten Überhöhte Kosten
bis 5.000 Euro 400-600 Euro über 800 Euro
bis 15.000 Euro 600-900 Euro über 1.200 Euro
bis 30.000 Euro 900-1.300 Euro über 1.800 Euro

Liegen die Kosten deutlich über diesen Werten, ist eine Kürzung gerechtfertigt.

Was tun bei Kürzung?

1. Kürzung prüfen

Prüfen Sie, ob die Kürzung berechtigt ist. Vergleichen Sie die Gutachterkosten mit Honorartabellen oder anderen Gutachtern.

2. Begründung anfordern

Fordern Sie von der Versicherung eine schriftliche Begründung der Kürzung. Die Versicherung muss erklären, warum die Kosten überhöht sind.

3. Fachanwalt einschalten

Bei begründeten Zweifeln wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er prüft die Kürzung und setzt Ihre Ansprüche durch.

4. Bei Abtretung: Gutachter informieren

Haben Sie die Kosten abgetreten, informieren Sie den Gutachter. Er muss gegen die Kürzung vorgehen oder Sie werden von der Zahlung befreit.

Abtretung: Wer trägt die Kürzung?

Bei Abtretung hat der Gutachter den Anspruch auf Erstattung übernommen. Er muss gegen die Kürzung vorgehen, wenn er sie für unberechtigt hält.

Die Abtretung erfolgt in der Regel erfüllungshalber (§ 364 Abs. 2 BGB). Bekommt der Gutachter sein Geld nicht von der Versicherung, bleiben Sie ihm gegenüber deshalb grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet. Ob er eine Kürzung von Ihnen verlangen kann, hängt unter anderem von Ihrer Honorarvereinbarung und davon ab, ob die Kosten angemessen waren.

Nach dem BGH (Urteil vom 12.03.2024, Az. VI ZR 280/22) kann sich ein Gutachter, der sich die Kosten hat abtreten lassen, gegenüber der Versicherung nicht auf das Sachverständigenrisiko berufen. Überhöhte Kosten kann er dann nicht über die Versicherung durchsetzen.

Wie Sie überhöhte Kosten vermeiden

Seriösen Gutachter wählen: Beauftragen Sie einen qualifizierten Sachverständigen mit marktüblichen Preisen.

Kosten erfragen: Fragen Sie vor der Beauftragung nach den Kosten und vergleichen Sie.

Honorare einordnen: Orientieren Sie sich zum Beispiel an der Honorarbefragung des BVSK.

Keine Vorauszahlung: Zahlen Sie nicht im Voraus. Der Gutachter rechnet in der Regel direkt mit der Versicherung ab.

Was das für Sie bedeutet

Bei Kürzung:

  • Prüfen Sie, ob die Kürzung berechtigt ist.
  • Fordern Sie eine schriftliche Begründung an.
  • Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten.

Bei Abtretung:

  • Der Gutachter muss gegen die Kürzung vorgehen.
  • Sie bleiben dem Gutachter gegenüber grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet.
  • Überhöhte Kosten kann er nach dem BGH nicht über die Versicherung durchsetzen.

So vermeiden Sie Probleme:

  • Beauftragen Sie einen seriösen Gutachter.
  • Vergleichen Sie die Kosten vor der Beauftragung.
  • Orientieren Sie sich an Honorartabellen.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich überhöhte Gutachterkosten?

Vergleichen Sie die Kosten mit Honorartabellen oder anderen Gutachtern. Liegen die Kosten deutlich über dem Marktüblichen, sind sie überhöht.

Muss ich die Kürzung hinnehmen?

Nein, Sie können die Kürzung prüfen lassen. Bei begründeten Zweifeln hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Was passiert bei Abtretung?

Der Gutachter verlangt die Kosten dann direkt von der Versicherung und muss eine Kürzung zunächst selbst klären. Weil die Abtretung in der Regel nur erfüllungshalber erfolgt, bleiben Sie ihm gegenüber aber grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet.

Wie kann ich mich vor überhöhten Kosten schützen?

Beauftragen Sie einen seriösen Gutachter mit marktüblichen Preisen. Fragen Sie nach den Kosten und vergleichen Sie.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 249 BGB (Schadensersatz)
  2. BGH VI ZR 280/22 (Sachverständigenrisiko)

Aktualisiert am

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