Wie viel Nutzungsausfall bekomme ich pro Tag?
Der Nutzungsausfall beträgt je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 und 175 Euro pro Tag. Die Höhe richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs. Die gängige Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle ordnet Fahrzeuge in Gruppen A bis L ein. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie das Fahrzeug in der Ausfallzeit nutzen wollten und konnten.
Das Wichtigste in Kürze
- Nutzungsausfall erhalten Sie auch ohne Mietwagen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können.
- Die Höhe richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert und der Fahrzeugklasse.
- Die Spanne reicht von 23 Euro (Gruppe A) bis 175 Euro (Gruppe L) pro Tag.
Was ist Nutzungsausfall?
Nutzungsausfall ist die Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen können. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Grundsatzbeschluss vom 09.07.1986 (GSZ 1/86) entschieden, dass der Entzug eines Wirtschaftsguts, auf dessen ständige Verfügbarkeit man angewiesen ist, einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen kann.
Einen konkreten finanziellen Schaden müssen Sie nicht belegen, die Höhe wird pauschal geschätzt. Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung aber, dass Sie das Fahrzeug in der Ausfallzeit nutzen wollten und nutzen konnten (Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit). Wer zum Beispiel unfallbedingt im Krankenhaus liegt und niemanden hat, der das Fahrzeug nutzt, erhält in der Regel keinen Nutzungsausfall.
Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?
Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs. Die gängige Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle ordnet Fahrzeuge in Gruppen von A bis L ein.
Der BGH hat diese Tabelle als geeignete, aber nicht zwingende Schätzungsgrundlage anerkannt (Urteil vom 25.01.2005, Az. VI ZR 112/04).
Beispiele für Fahrzeuggruppen:
- Gruppe A (bis etwa 5.000 Euro): 23 Euro/Tag
- Gruppe C (bis etwa 13.000 Euro): 35 Euro/Tag
- Gruppe E (bis etwa 24.000 Euro): 50 Euro/Tag
- Gruppe H (bis etwa 48.000 Euro): 95 Euro/Tag
- Gruppe L (über 100.000 Euro): 175 Euro/Tag
Fahrzeuge über 5 Jahre werden eine Gruppe tiefer, über 10 Jahre zwei Gruppen tiefer eingestuft.
Nutzungsausfall oder Mietwagen?
Sie haben die Wahl zwischen Nutzungsausfall und einem Mietwagen:
Nutzungsausfall:
- Erhalten Sie auch ohne Mietwagen
- Typisierte Pauschale
- Kein Nachweis erforderlich
- In der Regel niedriger als Mietwagenkosten
Mietwagen:
- Nur wenn Sie tatsächlich ein Ersatzfahrzeug benötigen
- Erstattung der tatsächlichen Kosten
- Fahrzeug muss angemessen sein
- Wirtschaftlich oft höher
Wenn Sie auf ein Fahrzeug tatsächlich angewiesen sind (Beruf, Familie), ist ein Mietwagen in der Regel wirtschaftlich sinnvoller, da die Mietkosten die Nutzungsausfallpauschale meist übersteigen.
Wie lange steht mir Nutzungsausfall zu?
Die Dauer des Nutzungsausfalls richtet sich nach der Ausfallzeit:
Bei Reparatur: Ab Unfalltag bis zur Fertigstellung der Reparatur plus angemessene Zeitspanne für die Schadensfeststellung (in der Regel 2-3 Tage).
Bei Totalschaden: Ab Unfalltag bis zur Ersatzbeschaffung plus angemessene Zeitspanne für Gutachten und Fahrzeugsuche.
Die Versicherung kann verlangen, dass Sie die Reparatur oder Ersatzbeschaffung zügig durchführen. Verzögerungen, die Sie zu vertreten haben, gehen nicht zu Lasten der Versicherung.
Nutzungsausfall bei älteren Fahrzeugen
Auch ältere Fahrzeuge haben Anspruch auf Nutzungsausfall. Die Eingruppierung wird aber nach Fahrzeugalter angepasst:
- Fahrzeuge über 5 Jahre: eine Gruppe tiefer
- Fahrzeuge über 10 Jahre: zwei Gruppen tiefer
Beispiel: Ein 7 Jahre altes Fahrzeug mit Wiederbeschaffungswert 15.000 Euro wäre normalerweise Gruppe E (50 Euro/Tag). Wegen des Alters wird es in Gruppe D (43 Euro/Tag) eingestuft.
Was das für Sie bedeutet
Nach einem unverschuldeten Unfall:
- Nutzungsausfall kommt in der Regel auch ohne Mietwagen in Betracht.
- Die Höhe richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs.
- Voraussetzung sind Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit in der Ausfallzeit.
Alternative Mietwagen:
- Wenn Sie ein Ersatzfahrzeug benötigen, ist ein Mietwagen meist wirtschaftlicher.
- Die Mietwagenkosten müssen angemessen sein.
- Sie dürfen ein gleichwertiges Fahrzeug mieten.
Dauer:
- Nutzungsausfall steht Ihnen für die Dauer der Reparatur zu.
- Bei Totalschaden bis zur Ersatzbeschaffung plus angemessene Beschaffungszeit.
Häufige Fragen
Nutzungsausfall oder Mietwagen: was ist besser?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Nutzungsausfall erhalten Sie auch ohne Mietwagen. Brauchen Sie tatsächlich ein Ersatzfahrzeug, ist ein Mietwagen wirtschaftlich oft die bessere Wahl.
Wie lange bekomme ich Nutzungsausfall?
In der Regel für die Dauer der Reparatur plus angemessene Zeitspanne für die Schadensfeststellung und Ersatzbeschaffung bei Totalschaden.
Bekomme ich Nutzungsausfall bei einem älteren Fahrzeug?
Ja, auch für ältere Fahrzeuge kommt Nutzungsausfall in Betracht. Bei älteren Fahrzeugen stufen Gerichte häufig eine oder zwei Gruppen herab.
Muss ich nachweisen, dass ich das Auto gebraucht hätte?
Im Grundsatz ja. Nutzungsausfall setzt voraus, dass Sie das Fahrzeug in der Ausfallzeit nutzen wollten und konnten. Einen konkreten finanziellen Schaden müssen Sie dagegen nicht belegen; die Höhe wird pauschal nach Tabelle geschätzt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am
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