Was bedeutet Abtretung der Gutachterkosten?
Bei einer Abtretung übertragen Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen. Der Gutachter rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie müssen die Kosten nicht vorstrecken. Die Abtretung ist üblich und zulässig. Sie tragen aber das Risiko, wenn die Versicherung nicht zahlt oder die Kosten kürzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Abtretung rechnet der Gutachter direkt mit der Versicherung ab.
- Sie müssen die Kosten nicht vorstrecken.
- Sie tragen das Risiko, wenn die Versicherung nicht zahlt oder berechtigt kürzt.
Was ist eine Abtretung?
Bei einer Abtretung übertragen Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen. Nach § 398 BGB ist die Abtretung von Forderungen zulässig.
Der Sachverständige wird damit zum neuen Gläubiger und rechnet direkt mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Sie müssen die Gutachterkosten nicht vorstrecken.
Wie funktioniert die Abtretung in der Praxis?
Sie unterschreiben bei der Beauftragung des Gutachters eine Abtretungserklärung. Damit übertragen Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen.
Der Gutachter erstellt das Gutachten und sendet die Rechnung direkt an die gegnerische Versicherung. Die Versicherung zahlt die Kosten direkt an den Gutachter.
Sie erhalten das Gutachten, zahlen aber nichts. Der gesamte Zahlungsverkehr läuft zwischen Gutachter und Versicherung.
Welches Risiko tragen Sie?
Die Abtretung erfolgt in der Regel erfüllungshalber (§ 364 Abs. 2 BGB). Ihre Pflicht, den Gutachter zu bezahlen, erlischt also erst, wenn er sein Geld tatsächlich bekommt. Zahlt die Versicherung nicht oder kürzt sie, kann er sich in der Regel wieder an Sie wenden. Die Versicherung kann dem Gutachter dieselben Einwände entgegenhalten wie Ihnen (§ 404 BGB).
Mögliche Gründe für Kürzung oder Nichtzahlung:
- Sie sind teilschuldig am Unfall. Die Versicherung zahlt nur anteilig nach Ihrer Haftungsquote.
- Die Gutachterkosten sind überhöht. Die Versicherung kürzt auf marktübliche Preise.
- Die Versicherung verweigert die Zahlung aus anderen Gründen.
In diesen Fällen kann der Gutachter die Differenz von Ihnen verlangen.
Überhöhte Gutachterkosten: Wer trägt das Risiko?
Der BGH hat in seinem Urteil vom 12.03.2024 (Az. VI ZR 280/22) entschieden, dass die Grundsätze zum Werkstattrisiko auch für Sachverständigenkosten gelten.
Wenn der Sachverständige überhöhte Kosten verlangt und sich die Kosten hat abtreten lassen, kann er sich nicht auf das Sachverständigenrisiko berufen. Er muss die Kürzung selbst tragen.
Ausnahme: Wenn die Kürzung unberechtigt ist, muss der Sachverständige gegen die Versicherung klagen. Sie als Geschädigter müssen die Kosten nicht selbst eintreiben.
Vorteile der Abtretung
Kein Vorstrecken: Sie zahlen nichts. Der Gutachter wartet auf die Zahlung der Versicherung.
Kein Aufwand: Sie müssen das Geld nicht selbst von der Versicherung zurückholen.
Üblich: Die Abtretung ist in der Praxis Standard und wird von den meisten Sachverständigen angeboten.
Nachteile der Abtretung
Risiko bei Teilschuld: Wenn Sie teilschuldig sind, kann der Gutachter die Differenz von Ihnen verlangen.
Risiko bei Kürzung: Wenn die Versicherung berechtigt kürzt, können Sie vom Gutachter in Anspruch genommen werden.
Kein Einfluss: Sie haben keinen Einfluss darauf, ob der Gutachter gegen eine Kürzung klagt oder Sie in Anspruch nimmt.
Alternative: Selbst vorstrecken
Sie können die Abtretung auch ablehnen. Dann zahlen Sie die Gutachterkosten selbst und holen das Geld von der Versicherung zurück.
Das ist sinnvoll, wenn Sie sicherstellen möchten, dass Sie selbst über Klagen oder Vergleiche entscheiden können. Sie tragen dann aber das Risiko, dass die Versicherung nicht oder nicht vollständig zahlt.
Was das für Sie bedeutet
Bei unverschuldetem Unfall:
- Die Abtretung ist üblich und zulässig.
- Sie zahlen nichts, der Gutachter rechnet direkt ab.
- Sie tragen das Risiko bei Teilschuld oder überhöhten Kosten.
Bei Teilschuld:
- Die Versicherung zahlt nur anteilig.
- Der Gutachter kann die Differenz von Ihnen verlangen.
- Prüfen Sie, ob Sie die Abtretung ablehnen möchten.
Bei überhöhten Kosten:
- Hat sich der Gutachter die Kosten abtreten lassen, kann er sich nach dem BGH nicht auf das Sachverständigenrisiko berufen (VI ZR 280/22).
- Sie sollten trotzdem einen seriösen Gutachter wählen.
Häufige Fragen
Muss ich die Gutachterkosten vorstrecken?
Nein, bei Abtretung nicht. Der Gutachter rechnet direkt mit der Versicherung ab. Sie zahlen nichts.
Was passiert, wenn die Versicherung die Kosten kürzt?
Dann können Sie vom Gutachter in Anspruch genommen werden, wenn die Kürzung berechtigt war. Bei unberechtigter Kürzung geht der Gutachter in der Regel zunächst selbst gegen die Versicherung vor.
Ist die Abtretung für mich ein Risiko?
Nur wenn Sie teilschuldig sind oder die Gutachterkosten überhöht waren. Dann kann der Gutachter die Differenz von Ihnen verlangen.
Kann ich die Abtretung ablehnen?
Ja, aber dann müssen Sie die Gutachterkosten selbst vorstrecken und später von der Versicherung zurückholen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am
Dzabiri & Khawaja GbR
Rudorffweg 21
21031 Hamburg (Lohbrügge)
Büro: 040 87 50 01 94
Iljas Dzabiri: 0176 470 27 332
Hamid Khawaja: 0177 6 111 111
info@hamburg-gutachter.de