Darf ich nach einem Unfall fiktiv abrechnen?
Ja, Sie dürfen nach einem unverschuldeten Unfall die Reparaturkosten auf Gutachtenbasis abrechnen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Das nennt man fiktive Abrechnung. Sie erhalten die Reparaturkosten netto, also ohne Mehrwertsteuer. Die Wertminderung und andere Schadenpositionen können Sie zusätzlich geltend machen. Seit 2024 wird die Wertminderung ebenfalls netto berechnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Sie dürfen nach einem Unfall fiktiv abrechnen, also ohne Reparatur.
- Sie erhalten die Reparaturkosten netto, also ohne Mehrwertsteuer.
- Die Wertminderung wird seit 2024 ebenfalls netto berechnet.
Was ist fiktive Abrechnung?
Fiktive Abrechnung bedeutet, dass Sie die Schadensregulierung auf Basis des Sachverständigengutachtens vornehmen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Sie erhalten die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten, behalten aber das beschädigte Fahrzeug.
Nach der Rechtsprechung des BGH darf der Geschädigte grundsätzlich frei entscheiden, ob er das Fahrzeug reparieren lässt oder nicht. Der Anspruch auf Schadensersatz richtet sich nach § 249 BGB.
Warum nur netto?
Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer. Der Grund ist einfach: Wenn Sie nicht reparieren, entsteht Ihnen keine Mehrwertsteuer.
Die Mehrwertsteuer fällt nur an, wenn Sie eine Werkstatt beauftragen. Ohne Reparatur haben Sie keinen Aufwand, der die Mehrwertsteuer rechtfertigt.
Beispiel:
| Position | Brutto | Netto (ohne MwSt) |
|---|---|---|
| Reparaturkosten Gutachten | 4.760 Euro | 4.000 Euro |
| Wertminderung | 1.190 Euro | 1.000 Euro |
| Erstattung bei fiktiver Abrechnung | - | 5.000 Euro |
Die Versicherung zahlt Ihnen 5.000 Euro. Sie behalten das beschädigte Fahrzeug und können es entweder gar nicht, günstiger oder fachgerecht reparieren lassen.
Wertminderung bei fiktiver Abrechnung
Die Wertminderung ist eine eigenständige Schadensposition. Sie steht Ihnen auch bei fiktiver Abrechnung zu. Seit dem BGH-Urteil vom 16.07.2024 (Az. VI ZR 188/22) wird die Wertminderung ebenfalls netto berechnet.
Wurden brutto ermittelte Werte zugrunde gelegt, sind diese um den Mehrwertsteueranteil zu kürzen.
Fiktive Abrechnung bei Totalschaden
Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden dürfen Sie fiktiv abrechnen. Sie erhalten dann den Wiederbeschaffungswert minus Restwert, jeweils netto.
Beispiel:
| Position | Brutto | Netto |
|---|---|---|
| Wiederbeschaffungswert | 11.900 Euro | 10.000 Euro |
| Restwert beschädigt | 2.380 Euro | 2.000 Euro |
| Erstattung | - | 8.000 Euro |
Sie behalten das beschädigte Fahrzeug und können es entweder weiter nutzen, reparieren lassen oder verkaufen.
Vorteile der fiktiven Abrechnung
Flexibilität: Sie entscheiden, ob und wie Sie reparieren lassen.
Günstigere Reparatur: Sie können eine günstigere Werkstatt oder Gebrauchtteile verwenden und den Differenzbetrag behalten.
Keine Reparatur: Sie können das Fahrzeug auch mit Schäden weiter nutzen, sofern es verkehrssicher ist.
Zeitersparnis: Sie müssen nicht auf einen Werkstatttermin warten.
Nachteile der fiktiven Abrechnung
Nur Nettoerstattung: Sie erhalten die Kosten ohne Mehrwertsteuer.
Verkehrssicherheit: Sie müssen sicherstellen, dass das Fahrzeug verkehrssicher bleibt. Sicherheitsrelevante Schäden müssen repariert werden.
Wertminderung bleibt: Wenn Sie nicht reparieren, bleibt die Wertminderung bestehen und wirkt sich beim Verkauf aus.
Was das für Sie bedeutet
Nach einem unverschuldeten Unfall:
- Sie dürfen frei entscheiden, ob Sie reparieren lassen.
- Fiktive Abrechnung ist zulässig und wird netto erstattet.
- Die Wertminderung erhalten Sie zusätzlich, ebenfalls netto.
Fiktive Abrechnung lohnt sich, wenn:
- Sie eine günstigere Werkstatt kennen.
- Sie das Fahrzeug mit den Schäden nutzen können.
- Sie den Differenzbetrag behalten möchten.
Beachten Sie:
- Sicherheitsrelevante Schäden müssen repariert werden.
- Sie erhalten nur die Nettokosten.
- Die Wertminderung bleibt bestehen, wenn Sie nicht reparieren.
Häufige Fragen
Muss ich das Fahrzeug reparieren lassen?
Nein, Sie müssen das Fahrzeug nicht reparieren lassen. Sie dürfen fiktiv abrechnen und erhalten die Reparaturkosten netto.
Warum bekomme ich die Kosten nur netto?
Weil Ihnen ohne Reparatur keine Mehrwertsteuer entsteht. Sie haben keinen Aufwand, der die Mehrwertsteuer rechtfertigt.
Gilt die fiktive Abrechnung auch bei Totalschaden?
Ja, auch bei Totalschaden dürfen Sie fiktiv abrechnen. Sie erhalten dann Wiederbeschaffungswert minus Restwert, jeweils netto.
Bekomme ich die Wertminderung zusätzlich?
Ja, die Wertminderung ist eine eigenständige Schadensposition. Sie wird seit 2024 ebenfalls netto berechnet.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am
Dzabiri & Khawaja GbR
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