Wer bestimmt den Gutachter bei einem Kaskoschaden?

Bei einem Kaskoschaden gelten Ihre eigenen Versicherungsbedingungen. In der Regel lässt der Versicherer den Schaden durch einen eigenen oder beauftragten Gutachter prüfen. Bei Streit über die Schadenhöhe sehen viele Bedingungen ein Sachverständigenverfahren vor. Dabei legen beide Seiten Gutachter fest, die gemeinsam die Schadenshöhe verbindlich ermitteln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Kaskoschäden gelten Ihre eigenen Versicherungsbedingungen, nicht die Regeln für Haftpflichtschäden.
  • Der Versicherer lässt den Schaden in der Regel durch einen eigenen oder beauftragten Gutachter prüfen.
  • Bei Streit über die Schadenhöhe können Sie ein Sachverständigenverfahren verlangen.

Kaskoschaden: Andere Regeln als bei Haftpflicht

Bei einem Kaskoschaden gelten andere Regeln als bei einem Haftpflichtschaden. Sie wenden sich an Ihre eigene Versicherung, nicht an die Versicherung eines Unfallgegners. Maßgeblich sind ausschließlich Ihre Versicherungsbedingungen.

Die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) regeln, wie der Schaden festgestellt wird und wer die Kosten trägt. Anders als bei Haftpflichtschäden haben Sie hier nicht dasselbe Recht auf freie Gutachterwahl.

Wie läuft die Schadensregulierung ab?

Nach einem Kaskoschaden melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Diese prüft:

  1. Ob ein Versicherungsfall vorliegt
  2. Ob Sie Ihre Obliegenheiten erfüllt haben
  3. Wie hoch der Schaden ist

In der Regel schickt die Versicherung einen eigenen Gutachter oder beauftragt einen Sachverständigen mit der Prüfung. Die Kosten dafür trägt die Versicherung.

Sachverständigenverfahren bei Streit über die Schadenhöhe

Viele Versicherungsbedingungen sehen ein Sachverständigenverfahren vor, wenn Sie mit der Schadenhöhe nicht einverstanden sind. Dabei benennen beide Seiten Gutachter, deren gemeinsame Feststellung verbindlich ist.

Das Verfahren läuft in der Regel so ab:

  • Sie benennen einen Sachverständigen
  • Die Versicherung benennt einen Sachverständigen
  • Die beiden Sachverständigen einigen sich auf die Schadenshöhe
  • Falls keine Einigung möglich ist, benennen sie gemeinsam einen Obmann

Die Kosten des Verfahrens werden nach dem Ergebnis aufgeteilt. Stellt sich heraus, dass die Versicherung den Schaden zu niedrig angesetzt hat, trägt sie die Kosten. War ihre Schätzung korrekt, müssen Sie die Kosten tragen.

Ergebnis Kostentragung
Gutachten höher als Versicherungsangebot Versicherung zahlt
Gutachten bestätigt Versicherungsangebot Sie zahlen
Gutachten zwischen beiden Positionen Teilung nach Abweichung

Eigenes Gutachten auf eigene Kosten

Sie können jederzeit auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen lassen. Dieses Gutachten ist für die Versicherung aber nicht bindend. Es kann Ihnen helfen, Ihre Position im Sachverständigenverfahren zu stärken oder zu prüfen, ob sich ein solches Verfahren lohnt.

Beachten Sie: Wenn Sie später ein Sachverständigenverfahren durchführen, werden die Kosten Ihres eigenen Gutachtens nicht erstattet. Nur die Kosten des offiziellen Sachverständigenverfahrens nach den Versicherungsbedingungen werden nach dem Ausgang aufgeteilt.

Unterschied Vollkasko und Teilkasko

Beide Kaskoarten regeln die Schadensermittlung ähnlich. Der Hauptunterschied liegt im versicherten Risiko:

Vollkaskoversicherung deckt auch selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus und weitere Risiken ab.

Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Brand, Diebstahl, Glasbruch, Wildunfall, Naturereignisse und weitere Risiken, aber keine selbstverschuldeten Unfälle.

In beiden Fällen bestimmt die Versicherung, wie der Schaden geprüft wird. Das Sachverständigenverfahren steht Ihnen bei beiden Varianten zur Verfügung, wenn Ihre Bedingungen es vorsehen.

Was das für Sie bedeutet

Bei einem Kaskoschaden:

  • Maßgeblich sind ausschließlich Ihre Versicherungsbedingungen.
  • Der Versicherer prüft den Schaden durch einen eigenen oder beauftragten Gutachter.
  • Sie haben nicht dasselbe Recht auf freie Gutachterwahl wie bei Haftpflichtschäden.

Bei Streit über die Schadenshöhe:

  • Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen auf ein Sachverständigenverfahren.
  • Das Verfahren kann verbindlich die Schadenshöhe feststellen.
  • Die Kosten werden nach Ausgang zwischen Ihnen und der Versicherung aufgeteilt.

Wichtig: Lesen Sie Ihre Versicherungsbedingungen genau und lassen Sie sich im Zweifel von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten.

Häufige Fragen

Kann ich bei einem Kaskoschaden meinen eigenen Gutachter beauftragen?

Das hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab. In der Regel begutachtet der Versicherer selbst. Sie können aber ein eigenes Gutachten auf eigene Kosten erstellen lassen.

Was ist das Sachverständigenverfahren in der Kaskoversicherung?

Ein Verfahren, bei dem beide Seiten Gutachter benennen, die gemeinsam die Schadenshöhe verbindlich feststellen. Es kommt zum Einsatz, wenn Sie mit der Bewertung Ihrer Versicherung nicht einverstanden sind.

Wer zahlt das Sachverständigenverfahren?

Die Kosten werden nach dem Ergebnis aufgeteilt. Gibt der Gutachter Ihnen recht, zahlt die Versicherung. Hatte die Versicherung recht, tragen Sie die Kosten.

Gilt die freie Gutachterwahl auch bei Kaskoschäden?

Nein, nicht in demselben Maße wie bei Haftpflichtschäden. Bei Kaskoschäden gelten Ihre Versicherungsbedingungen, nicht die Grundsätze der freien Gutachterwahl nach BGH-Rechtsprechung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  2. § 287 ZPO (Schätzung)

Aktualisiert am

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