Was muss ich direkt nach einem Unfall tun?
Unfallstelle absichern, Verletzte versorgen, Polizei rufen bei Personenschäden oder Streit über Schuld. Daten der Unfallbeteiligten aufnehmen, Schäden fotografieren, Zeugen notieren. Eigenen Schaden der Versicherung melden. Bei unverschuldetem Unfall Sachverständigen beauftragen. Reparatur erst nach Gutachten beginnen. Diese Reihenfolge sichert Ihre Ansprüche.
Das Wichtigste in Kürze
- Unfallstelle absichern und Verletzte versorgen hat oberste Priorität.
- Polizei rufen bei Personenschäden oder Streit über Schuld.
- Daten, Fotos, Zeugen sichern und Versicherung unverzüglich melden.
Direkt an der Unfallstelle
1. Unfallstelle absichern
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck aufstellen (innerorts 50 m, außerorts 100 m, Autobahn 150 m)
2. Verletzte versorgen
- Erste Hilfe leisten
- Notruf 112 bei Verletzten
- Unfallstelle nicht verlassen, bis Polizei oder Rettungsdienst eintreffen
3. Polizei informieren
Die Polizei muss gerufen werden bei:
- Personenschäden
- Streit über die Schuldfrage
- Verdacht auf Alkohol oder Drogen
- Unfallgegner nicht erreichbar oder flüchtig
- Schäden an fremdem Eigentum (parkende Fahrzeuge, Grundstücke)
Bei Bagatellschäden ohne Verletzte genügt oft ein Europäischer Unfallbericht.
Daten aufnehmen
Notieren Sie von allen Unfallbeteiligten:
- Name, Anschrift, Telefonnummer
- Kennzeichen und Fahrzeugdaten
- Versicherung und Versicherungsnummer
- Führerschein und Personalausweis
Wenn der Unfallgegner nicht der Halter ist, auch die Halterdaten aufnehmen.
Unfallstelle dokumentieren
Fotos machen:
- Gesamtansicht der Unfallstelle mit allen Fahrzeugen
- Standort der Fahrzeuge zueinander
- Schäden an allen Fahrzeugen
- Bremsspuren, Trümmerteile, Straßenverhältnisse
- Verkehrszeichen und Straßenführung
Zeugen notieren:
- Name, Anschrift, Telefonnummer
- Was der Zeuge gesehen hat (kurze Notiz)
Europäischer Unfallbericht:
- Mit dem Unfallgegner ausfüllen
- Beide Parteien unterschreiben
- Jeder erhält ein Exemplar
Nach dem Unfall
Eigenen Schaden melden
Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Unverzüglich bedeutet innerhalb weniger Tage, in der Regel innerhalb einer Woche. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen.
Sie müssen melden, auch wenn Sie nicht schuld sind. Ihre Versicherung prüft, ob sie Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung geltend machen kann.
Sachverständigen beauftragen
Bei einem unverschuldeten Unfall beauftragen Sie einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl. Der Gutachter dokumentiert die Schäden und ermittelt die Schadenshöhe.
Beauftragen Sie den Gutachter vor der Reparatur. Sonst können Schäden nicht mehr dokumentiert werden.
Reparatur
Beginnen Sie die Reparatur erst nach dem Gutachten. Ausnahme: Verkehrssicherheit. Sicherheitsrelevante Schäden müssen sofort behoben werden.
Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf. Sie benötigen sie für die Schadensregulierung.
Was Sie vermeiden sollten
Schuldanerkenntnis: Sagen Sie an der Unfallstelle nicht, dass Sie schuld sind. Klären Sie die Schuldfrage später mit der Versicherung.
Unfallstelle verlassen: Verlassen Sie die Unfallstelle nicht, bevor alle Daten ausgetauscht sind. Das kann als Unfallflucht gewertet werden (§ 142 StGB).
Ohne Gutachten reparieren: Bei unverschuldeten Unfällen sollten Sie vor der Reparatur ein Gutachten erstellen lassen.
Versicherung zu spät melden: Melden Sie den Schaden unverzüglich. Verspätete Meldungen können Ihre Ansprüche gefährden.
Was das für Sie bedeutet
Direkt an der Unfallstelle:
- Unfallstelle sichern und Verletzte versorgen
- Polizei rufen bei Personenschäden oder Streit
- Daten, Fotos, Zeugen dokumentieren
Nach dem Unfall:
- Schaden unverzüglich der Versicherung melden
- Bei unverschuldetem Unfall Sachverständigen beauftragen
- Reparatur erst nach Gutachten beginnen
So sichern Sie Ihre Ansprüche:
- Vollständige Dokumentation an der Unfallstelle
- Unverzügliche Meldung an die Versicherung
- Gutachten vor Reparatur
Häufige Fragen
Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?
Nein, nur bei Personenschäden, Streit über die Schuldfrage oder wenn der Unfallgegner nicht erreichbar ist. Bei Bagatellschäden genügt oft ein Europäischer Unfallbericht.
Darf ich das Fahrzeug von der Unfallstelle wegfahren?
Ja, wenn die Unfallstelle ausreichend dokumentiert ist, keine Verletzen vorliegen und die Polizei nicht vor Ort ermittelt.
Wie lange habe ich Zeit, den Schaden zu melden?
Sie müssen den Schaden unverzüglich melden, in der Regel innerhalb einer Woche. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen.
Was passiert, wenn ich keine Fotos gemacht habe?
Das Gutachten kann ohne Fotos erstellt werden. Fotos helfen aber bei der Beweissicherung und erleichtern die Schadensregulierung.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am
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