Glossar
Fachbegriffe rund um Kfz-Gutachten und Verkehrsrecht kurz erklärt.
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- 130-Prozent-Regel
- Die 130-Prozent-Regel ist die Rechtsprechung des BGH, nach der Reparaturkosten bis 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert ersetzt werden, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht nach Gutachten repariert wird. Eine Weiternutzung von etwa sechs Monaten gilt dabei als Indiz für das Interesse, das eigene Fahrzeug zu behalten. Siehe auch: Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert. Mehr im Ratgeber
A
- Abtretung
- Abtretung ist die Übertragung Ihres Anspruchs auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen. Er rechnet direkt mit der Versicherung ab. Sie müssen die Kosten nicht vorstrecken, tragen aber das Risiko, wenn die Versicherung nicht zahlt oder berechtigt kürzt. Siehe auch: Gutachterkosten, Sachverständiger. Mehr im Ratgeber
B
- Bagatellschaden
- Von einem Bagatellschaden spricht man, wenn der Unfallschaden so gering ist, dass die Kosten für ein Sachverständigengutachten in keinem angemessenen Verhältnis zum Schaden stehen. Eine feste Grenze gibt es nicht; der BGH sah sie 2004 im Bereich von gut 700 Euro, als Faustregel gelten etwa 1.000 Euro. Siehe auch: Kostenvoranschlag, Gutachten. Mehr im Ratgeber
- Beweissicherung
- Beweissicherung ist die Dokumentation des Unfallschadens durch Fotos, Gutachten und Zeugenaussagen. Sie dient dazu, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung zu belegen und im Streitfall nachweisen zu können. Siehe auch: Gutachten, Unfallprotokoll. Mehr im Ratgeber
F
- Fiktive Abrechnung
- Fiktive Abrechnung ist die Schadensregulierung auf Basis des Sachverständigengutachtens, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Sie erhalten die Reparaturkosten netto, also ohne Mehrwertsteuer. Siehe auch: Reparaturkosten, Netto-Abrechnung. Mehr im Ratgeber
- Freie Gutachterwahl
- Die freie Gutachterwahl ist Ihr Recht als Geschädigter bei Haftpflichtschäden, einen qualifizierten Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen keinen bestimmten Gutachter vorschreiben. Siehe auch: Sachverständiger, Gutachterkosten. Mehr im Ratgeber
H
- Haftungsquote
- Die Haftungsquote gibt an, zu welchem Anteil Sie am Unfall schuld sind. Bei Teilschuld werden die Gutachterkosten und alle anderen Schadenspositionen nur anteilig nach Ihrer Haftungsquote erstattet. Bei 30 Prozent Teilschuld erhalten Sie 70 Prozent der Kosten. Siehe auch: Teilschuld, Schadensersatz. Mehr im Ratgeber
K
- Kaskoversicherung
- Die Kaskoversicherung ist die Versicherung für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Die Vollkaskoversicherung zahlt auch bei selbstverschuldeten Unfällen, die Teilkaskoversicherung bei Brand, Diebstahl, Wildunfall und weiteren Risiken. Hier gelten Ihre Versicherungsbedingungen. Siehe auch: Kfz-Haftpflichtversicherung, Sachverständigenverfahren. Mehr im Ratgeber
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Sie zahlt bei einem unverschuldeten Unfall die Gutachterkosten, Reparaturkosten und alle weiteren erstattungsfähigen Positionen. Siehe auch: Kaskoversicherung, Haftpflichtschaden. Mehr im Ratgeber
- Kostenpauschale
- Die Kostenpauschale ist ein pauschaler Ersatz für Telefonate, Porto und sonstigen Aufwand nach einem Unfall. Gerichte schätzen sie üblicherweise zwischen 20 und 30 Euro. Sie wird zusätzlich zu den Gutachterkosten von der Versicherung erstattet. Siehe auch: Schadensersatz, Gutachterkosten. Mehr im Ratgeber
- Kostenvoranschlag
- Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der Reparaturkosten durch eine Werkstatt. Er genügt bei Bagatellschäden, enthält aber keine Wertminderung, keine Nutzungsausfallberechnung und keine Prüfung verdeckter Schäden. Siehe auch: Bagatellschaden, Gutachten. Mehr im Ratgeber
M
- Merkantiler Minderwert
- Der merkantile Minderwert ist der Betrag, um den ein Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur nach einem Unfall weniger wert ist. Käufer sind bereit, für ein Unfallfahrzeug weniger zu zahlen als für ein unfallfreies Fahrzeug. Er wird seit 2024 auf Nettobasis berechnet. Siehe auch: Technischer Minderwert, Wertminderung. Mehr im Ratgeber
N
- Nachbesichtigung
- Eine Nachbesichtigung ist eine erneute Begutachtung des Fahrzeugs durch den Sachverständigen, wenn sich nach der Reparatur herausstellt, dass weitere Schäden vorhanden sind oder die Reparatur nicht fachgerecht durchgeführt wurde. Siehe auch: Verdeckte Schäden, Gutachten.
- Nutzungsausfall
- Nutzungsausfall ist die Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen können. Sie erhalten einen typisierten Betrag pro Tag, je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 und 175 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug in dieser Zeit nutzen wollten und konnten. Siehe auch: Mietwagen, Ausfallzeit. Mehr im Ratgeber
R
- Reparaturkosten
- Reparaturkosten sind die Kosten, die der Sachverständige für eine fachgerechte Wiederherstellung des Fahrzeugs ermittelt hat. Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie die Kosten netto, bei tatsächlicher Reparatur brutto. Maßgeblich sind die ortsüblichen Preise. Siehe auch: Fiktive Abrechnung, Wiederbeschaffungswert. Mehr im Ratgeber
- Restwert
- Der Restwert ist der Betrag, den Sie für Ihr beschädigtes Fahrzeug noch erzielen können, wenn Sie es verkaufen. Der Sachverständige ermittelt ihn im Gutachten, in der Regel anhand von Angeboten auf dem regionalen Markt. Bei einem Totalschaden wird er vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Siehe auch: Wiederbeschaffungswert, Totalschaden. Mehr im Ratgeber
S
- Sachverständigenverfahren
- Das Sachverständigenverfahren ist ein Verfahren in der Kaskoversicherung, bei dem beide Seiten Gutachter benennen, die gemeinsam die Schadenshöhe verbindlich feststellen. Es kommt zum Einsatz, wenn Sie mit der Bewertung Ihrer Versicherung nicht einverstanden sind. Siehe auch: Kaskoversicherung, Gutachter. Mehr im Ratgeber
T
- Technischer Minderwert
- Der technische Minderwert ist der Wertverlust, der entsteht, wenn die Reparatur nicht vollständig zum Originalzustand zurückführt. Er unterscheidet sich vom merkantilen Minderwert, der auch bei perfekter Reparatur besteht. Siehe auch: Merkantiler Minderwert. Mehr im Ratgeber
- Totalschaden
- Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist ein Schaden, bei dem die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Das Fahrzeug ist technisch reparabel, aber die Reparatur ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Ersetzt wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Siehe auch: 130-Prozent-Regel, Wiederbeschaffungswert, Restwert. Mehr im Ratgeber
V
- Verdeckte Schäden
- Verdeckte Schäden sind Unfallschäden, die erst bei der Demontage betroffener Teile sichtbar werden. Hinter einem kleinen Kratzer können Sensoren, Kameras oder Assistenzsysteme beschädigt sein. Ein Gutachten prüft diese Schäden, ein Kostenvoranschlag nicht. Siehe auch: Bagatellschaden, Gutachten. Mehr im Ratgeber
W
- Wiederbeschaffungswert
- Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen. Er entspricht dem Wert Ihres Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfall und ist die Obergrenze für die Erstattung bei Totalschaden. Siehe auch: Restwert, Totalschaden, 130-Prozent-Regel. Mehr im Ratgeber