Unfallgutachten · Wertgutachten · Beweissicherung

Unfall? Wir sehen genau hin. Kfz-Gutachten in Hamburg-Bergedorf

Von zwei Kfz-Sachverständigen. Wir kommen zu Ihnen, in Bergedorf, Lohbrügge und ganz Hamburg. Termine nach Absprache, auch am Wochenende.

01 / Ihr Recht nach dem UnfallOhne Umwege zum Gutachten

Un­verschuldet?Dann wählen Sie den Gutachter.

Person telefoniert neben dem beschädigten Auto (Symbolbild, KI-generiert)

Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, darf einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen. Sie müssen nicht den Gutachter nehmen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt. In der Regel trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens.

  • 24 hGutachten im Express-Service
  • 7 TageBesichtigung auch am Wochenende
  • seit 2011als Kfz-Sachverständiger tätig
  • Dipl.-Ing.Fahrzeugtechnik, Schwerpunkt Karosserie

Der Ablauf in fünf Schritten

02 / Der AblaufWeiter scrollen. Schritt für Schritt. →

Schritt 01 / Minute null

Sie rufen an.Wir hören zu.

Schildern Sie kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen, ob sich ein Gutachten lohnt, und vereinbaren einen Termin, oft noch am selben Tag. Fotos können Sie vorab per WhatsApp schicken.

Unverbindliche Ersteinschätzung

Schritt 02 / Vor Ort

Wir kommenzu Ihnen.

Am Unfallort, zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Wir fotografieren jeden Schaden, messen Spaltmaße und Lackschichten und prüfen, was unter dem Blech liegt.

Hamburg und Umland · auch am Wochenende

Schritt 03 / Befund

Aus Befundenwird ein Beweis.

Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und bei Totalschaden Wiederbeschaffungs- und Restwert: berechnet, dokumentiert und nachvollziehbar. Sie erhalten Ihr Gutachten digital und auf Wunsch gedruckt.

Express: in der Regel binnen 24 Stunden

Schritt 04 / Einreichen

Ihr Gutachtengeht an die Ver­sicherung.

Sie oder Ihr Anwalt reichen das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein. Unser Honorar rechnen wir auf Wunsch per Abtretung direkt mit der Versicherung ab. In der Regel müssen Sie nicht in Vorkasse gehen.

Bei Kürzungen hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht

Schritt 05 / Regulierung

Die Ver­sicherungzahlt aus.

Auf Grundlage des Gutachtens reguliert die Versicherung Ihren Schaden: Reparatur oder Wiederbeschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall und Nebenkosten. Dann fahren Sie wieder.

Regulierung durch die gegnerische Versicherung

03 / Im GutachtenAlles, was Ihnen zusteht, belegt

Was in IhremGutachten steht.

  1. 01 /

    Reparatur­kosten

    Kalkuliert nach Herstellervorgaben, mit den Stundensätzen einer Fachwerkstatt in Ihrer Region.

    Zum Unfallgutachten: Reparaturkosten
  2. 02 /

    Wert­minderung

    Der Wertverlust, den ein Unfallwagen beim Verkauf hat, auch nach perfekter Reparatur.

    Mehr im Ratgeber: Wertminderung
  3. 03 /

    Nutzungs­ausfall

    Der Tagessatz für die Zeit, in der Sie Ihr Auto nicht nutzen können.

    Mehr im Ratgeber: Nutzungsausfall
  4. 04 /

    Restwert

    Bei Totalschaden: was ein gleichwertiges Fahrzeug kostet und was Ihres noch wert ist.

    Mehr im Ratgeber: Restwert
  5. 05 /

    Verdeckte Schäden

    Träger, Halter, Crashboxen: was hinter dem Stoßfänger liegt.

    Zum Unfallgutachten: Verdeckte Schäden
  6. 06 /

    Foto­dokumentation

    Jeder Schaden im Bild belegt, für Versicherung, Anwalt und Gericht.

    Zur Unfall-Checkliste: Fotodokumentation
  7. 07 /

    Reparatur­dauer

    Wie lange die Werkstatt braucht, als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen.

    Mehr im Ratgeber: Reparaturdauer
  8. 08 /

    Lackschicht­messung

    Vorschäden erkennen und vom neuen Schaden sauber trennen.

    Zum Glossar: Lackschichtmessung
04 / LeistungenEin Ansprechpartner für jeden Schaden

Ein Sach­ver­ständiger.Für jeden Fall.

  • 01

    Unfall­gutachten

    Für unverschuldete Unfälle: vollständige Schadenaufnahme und Kalkulation als Grundlage für Ihre Forderung.

  • 02

    Wert­gutachten

    Marktwert für Verkauf, Kauf, Versicherung oder Sammlerfahrzeug, inklusive Oldtimer.

  • 03

    Beweis­sicherung

    Wenn ein Kauf, eine Reparatur oder ein Zustand strittig ist: Fakten, die vor Gericht Bestand brauchen.

  • 04

    Unfall­rekonstruktion

    Hergang, Geschwindigkeiten und Anstoßstellen nach gängigen Berechnungsmethoden.

  • 05

    24-Stunden-Express

    Besichtigung, Beweisaufnahme und Gutachten innerhalb eines Tages, auch am Wochenende.

  • 06

    Nach­besichtigung

    Kontrolle und Bestätigung der fachgerechten Reparatur.

PkwMotorradLkwOldtimerTaxiKrankentransportTransporterBaufahrzeugeTraktorenTrikesAbschleppwagenSonderfahrzeuge
05 / Bevor Sie anrufenWeniger Fragezeichen. Mehr Klarheit.

Bevor Sieanrufen.

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Wer bezahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten. Bei Teilschuld wird nach Haftungsquote erstattet. Bei kleinen Schäden sagen wir Ihnen vorher, ob ein Kostenvoranschlag reicht.

Mehr im Ratgeber

Die Versicherung hat mir einen Gutachter angeboten. Muss ich den nehmen?

Nein. Als Geschädigter dürfen Sie den Sachverständigen in der Regel selbst wählen. Der Vorschlag der Versicherung ist nicht bindend.

Mehr im Ratgeber

Lohnt sich ein Gutachten bei einem kleinen Schaden?

Bei sehr kleinen Schäden, grob unter 750 bis 1.000 Euro, reicht oft ein Kostenvoranschlag. Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos, wir schätzen das ehrlich ein.

Mehr im Ratgeber

Was gilt bei Teilschuld?

Dann erstattet die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in der Regel nur anteilig nach Haftungsquote. Wir sprechen das vorab mit Ihnen durch.

Mehr im Ratgeber

Was unterschreibe ich bei der Abtretung?

Mit der Abtretung überlassen Sie uns Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten. So rechnen wir direkt mit der Versicherung ab. In der Regel müssen Sie nicht in Vorkasse gehen.

Mehr im Ratgeber

Wie schnell kommen Sie?

In der Regel vereinbaren wir den Termin am selben oder nächsten Tag, auch am Wochenende.

Mehr zum Express-Service

Kann ich vorab Fotos schicken?

Ja, per WhatsApp oder über die Online-Schadenmeldung. Das ersetzt keine Besichtigung, hilft uns aber bei der ersten Einschätzung.

Zur Schadenmeldung

Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?

Oft ist das sinnvoll. Bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel ebenfalls die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten. Rechtliche Beratung gibt nur ein Anwalt.

Mehr im Ratgeber

06 / EinsatzgebietWir kommen zu Ihnen.

Von Lohbrüggebis ganz Hamburg.

07 / Unfall passiert?Wir sind erreichbar.

Rufen Sie an.Wir kommen.

Schildern Sie kurz den Schaden. Wir melden uns zurück und kommen zu Ihnen.

Telefon, WhatsApp oder Rückruf · auch am Wochenende

Rückruf anfordern

Nennen Sie uns Ihre Nummer, wir rufen zurück.

Mit Vorwahl, zum Beispiel 040 123456.

Die SachverständigenGesellschafter der Dzabiri & Khawaja GbR

Zwei Sachverständige.Ein Büro.

Iljas Dzabiri, Kfz-Sachverständiger

Dipl.-Ing. Iljas Dzabiri

Gesellschafter und Kfz-Sachverständiger

Diplom-Ingenieur für Fahrzeugtechnik mit Schwerpunkt Karosseriebau, Abschluss 2010 an der HAW Hamburg. Seit 2011 als Kfz-Sachverständiger tätig: Schadenkalkulation, Fahrzeugbewertung, Unfallrekonstruktion und Nachbesichtigung.

Mehr über Dipl.-Ing. Iljas Dzabiri
Hamid Khawaja, Kfz-Sachverständiger

Hamid Khawaja

Gesellschafter und Kfz-Sachverständiger

Gesellschafter des Büros und Kfz-Sachverständiger. Er erstellt Unfall-, Wert- und Beweissicherungsgutachten. Den Besichtigungstermin vereinbaren Sie direkt mit ihm, bei Ihnen zu Hause oder in der Werkstatt Ihrer Wahl.

Mehr über Hamid Khawaja

Wen möchten Sie anrufen?

Wir sind für Sie da Rufen Sie einfach an – Sie sprechen direkt mit einem unserer Gutachter. Termine nach Absprache, auch am Wochenende.

Beide Inhaber erreichen Sie direkt auf dem Handy.

Büro (Festnetz) 040 87 50 01 94